GenossenschaftGenossenschafter:innen repräsentieren im Delegiertenamt

Das Delegiertenamt

Delegierte sind Repräsentantinnen und Repräsentanten der Genossenschafter:innen ihrer Sektion und vertreten diese an der jährlichen Delegiertenversammlung. Delegierte sind selbst Genossenschafter:innen und werden an ihrer Sektionsversammlung für eine ordentliche Amtsdauer von jeweils zwei Jahren gewählt. Es stehen schweizweit insgesamt 150 Delegiertenämter zu Verfügung, welche proportional zum Bestand der Genossenschafter:innen der einzelnen Sektionen verteilt werden.
Die Genossenschafter:innen können aus den Reihen ihrer bereits gewählten Delegierten fakultativ einen Sektionspräsidium für die Mithilfe bei der Vorbereitung und der Leitung ihrer Sektionsversammlung wählen.

Falls du von deinem genossenschaftlichen Recht Gebrauch machen möchtest und in der Zukunftsgestaltung von Mobility mitwirken, hast du die Möglichkeit dich als Delegierte:r für deine Sektion/Region wählen zu lassen. Für die kommende Wahlperiode (2 Jahre) sind derzeit sowohl Delegierten- als auch Ersatzdelegiertenämter vakant.

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Vorteile als Mobility Delegierte:r

  • Du erhältst einen intimen Einblick in ein hochprofessionelles, innovatives Unternehmen, welches sich in der Transformation befindet, um sich einem schnelllebigen Markt anzupassen

  • Du kannst dich inhaltlich einbringen und etwas bewirken

  • Du bist Teil einer lebendigen Community und stehst im Austausch mit interessanten Leuten – von deinen Mit-Delegierten bis hin zur Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat von Mobility

  • Dein Zeitaufwand für das Delegiertenamt beträgt nur rund 3 Tage pro Jahr – davon 2 Tage Präsenz (Delegiertenversammlung, Delegiertenforum, Member-Meeting)

  • Du erhältst 20% Rabatt auf deine eigenen Mobility-Fahrten (Stunden- und Kilometertarif)

Für ein noch besseres Verständnis, was das Delegiertenamt in der Praxis bedeutet, findest du einige Statements von aktuellen Delegierten.

Statements von Delegierten

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Du willst kandidieren?

Damit die wahlberechtigten Genossenschafter:innen eine bessere Vergleichbarkeit haben und die Wahlen effizient von statten gehen, bitten wir dich deine Kandidatur bis Ende Dezember online einzureichen. Wir würden uns darüber sehr freuen.

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Aufgaben, Rechte und Pflichten der Delegierten

(Auszug aus Sektionsreglement Art. 11)

  • Delegierte vertreten die Genossenschafts-Mitglieder ihrer Sektion an der Delegiertenversammlung der Mobility Genossenschaft. Stimmrecht und Beschlussfassung an der Delegiertenversammlung sind in Statuten Art. 20 geregelt. An der Delegiertenversammlung sind nur Delegierte als Vertreter der Genossenschafts-Mitglieder zugelassen (Ausnahme vgl. Sektionsreglement Art. 12.5).

  • Delegierte müssen Genossenschafts-Mitglied der Mobility Genossenschaft sein (vgl. Statuten Artikel 32). Sie informieren sich über Geschäftsgang und die Entwicklungen der Genossenschaft und ihrer eigenen Sektion mittels den vielfältigen zur Verfügung stehenden Informationskanälen (www.mobility.ch, elektronische Informationsplattform für Delegierte, Mobility-Journale, E-Newsletter, Geschäftsberichte, etc.). Von Delegierten wird die Präsenz (physisch oder virtuell) an folgenden Anlässen erwartet:

  • a)  Allfällige regionale Sektionstreffen
    b)  Delegierten-Forum (im Oktober oder November)
    c)  Sektionsversammlung (im Januar bis März)
    d)  Delegiertenversammlung (normalerweise im Mai)

  • Delegierte repräsentieren die Genossenschafts-Mitglieder und sind als solche mitverantwortlich für das Wohl der Mobility Genossenschaft. Aufgrund von Diskussionen in den Sektionsversammlungen, der Diskussion an der Delegiertenversammlung selber und dem Studium der Unterlagen, machen sich die Delegierten ihr eigenes Bild und stimmen an der Delegiertenversammlung nach freiem Ermessen, bestem Wissen und Gewissen und ohne Stimmbindung durch die Sektionsversammlung ab.

  • Zudem kann jeder/jede Delegierte für weitere Informationen der Verwaltung jederzeit eine schriftliche Anfrage einreichen, welche diese innert maximal 90 Tagen schriftlich beantwortet. Die Anfrage verpflichtet die Verwaltung nicht zur Herausgabe von sensiblen und vertraulichen Informationen. Die Verwaltung entscheidet über Inhalt, Umfang, Klassifikation und Verteilung der Informationen.

  • Anträge an die Delegiertenversammlung werden durch die Sektionsversammlungen beschlossen (vgl. Sektionsreglement Art. 7 und Art. 8). Jede/r Delegierte hat zudem das Recht, auch sogenannte Einzelanträge an die nächstfolgende Delegiertenversammlung einzureichen (vgl. Statuten Art. 17). Die Bestimmungen aus Sektionsreglement Art. 8 Abs. 2, 4, 5 und 7 gelten sinngemäss auch für Einzelanträge. Einzelanträge sollen an der Delegiertenversammlung persönlich vertreten werden.

  • Delegierte werden für die Ausübung ihres Amts entschädigt (z.B. Vergünstigungen). Höhe und Art der Entschädigung werden durch den Verwaltungsrat festgelegt.

Der Unternehmenszweck von Mobility

Statutenartikel 2.1: "Die Genossenschaft bezweckt in politisch und konfessionell neutraler Weise durch gemeinsame Selbsthilfe den energie-, rohstoff- und umweltschonenden Betrieb von Fahrzeugen aller Art. Die Genossenschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der Mobilität im In- und Ausland. Dazu stellt die Genossenschaft Fahrzeuge aller Art zur entgeltlichen Nutzung als ökologische und ökonomische Alternative zum privaten Eigentum zur Verfügung. Mit derselben Zielsetzung kann sie auch andere Güter zur entgeltlichen Nutzung anbieten."

Rolle und Kompetenzen der Delegiertenversammlung

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Organigramm der Mobility Genossenschaft

Statuten Artikel 19: Kompetenzen der Delegiertenversammlung

1  Festsetzung und Änderung von Statuten, mit Ausnahme der Fälle, welche der Urabstimmung vorbehalten sind.
2  Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie ggf. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3  Entlastung des Verwaltungsrats.
4  Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle.
5  Wahl und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie die Wahl von zwei Delegierten in die Verwaltungsrat-Findungskommission.
6  Genehmigung und Änderung vom Sektionsreglement, Reglement der Geschäftsprüfungskommission und Reglement der Verwaltungsrat-Findungskommission.
7  Entscheid über den Rekurs betreffend Ausschluss oder verweigerte Aufnahme nach Art. 6 und 12.
8  Beschlussfassung über alle übrigen Gegenstände, die der Delegiertenversammlung durch Gesetz oder Statuten zugewiesen sind.

Statements von Delegierten

  • Meine Motivation zum Delegiertenamt
  • Das gefällt mir am Delegiertenamt
  • Mein Engagement als Delegierte:r
  • Bemerkung