GenossenschaftDie Sektionsversammlung präsidieren
Aufgaben, Rechte und Pflichten Sektionspräsidium und Sektionsleitung
(Auszug aus Sektionsreglement Art. 13)
Sektionsversammlungen können fakultativ aus den Reihen ihrer Delegierten pro Sektion ein Sektionspräsidium für eine ordentliche Amtsdauer von jeweils zwei Jahren wählen. Dieses Amt kann als Einzel-Präsidium, als Präsidium mit Vize-Präsidium oder als Co-Präsidium ausgestaltet werden. Sind zwei Personen in diesem Amt, müssen sie vor jeder Sektionsversammlung bestimmen, wer den Vorsitz hat und dessen Pflichten erfüllen muss. Die Namen der ins Sektionspräsidium gewählten müssen der Verwaltung innert 10 Tagen nach der Wahl bekannt gegeben werden. Die Aufgabe des Sektionspräsidiums umfasst die Mithilfe bei der Vorbereitung sowie die Leitung der Sektionsversammlung nach den statutarischen Vorgaben. Sie pflegen den Kontakt und Informationsaustausch mit den Delegierten und Ersatzdelegierten der eigenen Sektion und anderen Sektionspräsidien. Sie unterstützen den intersektionalen Abgleich ähnlich lautender Anträge. Die Sektionspräsidien haben auch Kontakt zu den Genossenschaftern und Genossenschafterinnen in ihrer Sektion. Dieser Kontakt erfolgt über die Verwaltung. Diese leitet die Informationen des Präsidiums, sofern genossenschaftlich relevant und im Interesse der Genossenschaft, weiter an alle Genossenschafter/innen der entsprechenden Sektion. Das Sektionspräsidium hat weder Weisungsbefugnisse noch besondere Vertretungsbefugnisse im Namen von Mobility. Die Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten werden für die Ausübung ihres Amts pauschal entschädigt. Die Höhe und Art der Entschädigung wird durch den Verwaltungsrat, unter Berücksichtigung der Sektionsgrösse, festgelegt.