Delegierte unterstĂŒtzen als Ersatzdelegierte/r
Das Ersatzdelegiertenamt
Ersatzdelegierte erfĂŒllen eine Art «Standby-Funktion» fĂŒr die Nachfolgereglung oder Stellvertretung von gewĂ€hlten Delegierten. Entweder ersetzen sie eine/n Delegierte/n ihrer eigenen Sektion, wenn diese/r wĂ€hrend der ordentlichen Amtsdauer das Amt niederlegt. Oder sie vertreten eine/n Delegierte/n ihrer Sektion punktuell an einem Anlass.
Ersatzdelegierte sind selbst Genossenschafter*innen und werden an ihren Sektionsversammlungen fĂŒr eine ordentliche Amtsdauer von jeweils zwei Jahren gewĂ€hlt. Die Versammlungen können fakultativ maximal halb so viele Ersatzdelegierte wĂ€hlen, wie Delegierte gewĂ€hlt werden.
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Ersatzdelegierten
(Auszug aus Sektionsreglement Art. 12)
- Ersatzdelegierte mĂŒssen Genossenschafts-Mitglieder der Mobility Genossenschaft sein (vgl. Statuten Artikel 32). Sie informieren sich ĂŒber GeschĂ€ftsgang und die Entwicklungen der Genossenschaft und ihrer eigenen Sektion mittels den vielfĂ€ltigen zur VerfĂŒgung stehenden InformationskanĂ€len (www.mobility.ch, elektronische Informationsplattform fĂŒr Ersatzdelegierte, Mobility-Journale, E-Newsletter, GeschĂ€ftsberichte, etc.). Von Ersatzdelegierten wird die PrĂ€senz an folgenden AnlĂ€ssen erwartet:
a) AllfÀllige regionale Sektionstreffen
b) Delegierten-Forum (im Oktober oder November)
c) Sektionsversammlung (im Januar bis MĂ€rz) - Ersatzdelegierte werden fĂŒr die AusĂŒbung ihres Amts entschĂ€digt (z.B. VergĂŒnstigungen). Höhe und Art der EntschĂ€digung werden durch den Verwaltungsrat festgelegt.
- Ersatzdelegierte können fakultativ als GÀste an der Delegiertenversammlung anwesend sein sofern es die PlatzverhÀltnisse zulassen (Anmeldung obligatorisch). Ersatzdelegierte haben an der Delegiertenversammlung keine Stimm-, Wahl- und Mitdiskussionsrechte.