Die Sektionsversammlung prÀsidieren
Aufgaben, Rechte und Pflichten SektionsprÀsidium und Sektionsleitung
(Auszug aus Sektionsreglement Art. 13)
Sektionsversammlungen können fakultativ aus den Reihen ihrer Delegierten pro Sektion ein SektionsprĂ€sidium fĂŒr eine ordentliche Amtsdauer von jeweils zwei Jahren wĂ€hlen. Dieses Amt kann als Einzel-PrĂ€sidium, als PrĂ€sidium mit Vize-PrĂ€sidium oder als Co-PrĂ€sidium ausgestaltet werden. Sind zwei Personen in diesem Amt, mĂŒssen sie vor jeder Sektionsversammlung bestimmen, wer den Vorsitz hat und dessen Pflichten erfĂŒllen muss. Die Namen der ins SektionsprĂ€sidium gewĂ€hlten mĂŒssen der Verwaltung innert 10 Tagen nach der Wahl bekannt gegeben werden. Die Aufgabe des SektionsprĂ€sidiums umfasst die Mithilfe bei der Vorbereitung sowie die Leitung der Sektionsversammlung nach den statutarischen Vorgaben. Sie pflegen den Kontakt und Informationsaustausch mit den Delegierten und Ersatzdelegierten der eigenen Sektion und anderen SektionsprĂ€sidien. Sie unterstĂŒtzen den intersektionalen Abgleich Ă€hnlich lautender AntrĂ€ge. Die SektionsprĂ€sidien haben auch Kontakt zu den Genossenschaftern und Genossenschafterinnen in ihrer Sektion. Dieser Kontakt erfolgt ĂŒber die Verwaltung. Diese leitet die Informationen des PrĂ€sidiums, sofern genossenschaftlich relevant und im Interesse der Genossenschaft, weiter an alle Genossenschafter/innen der entsprechenden Sektion. Das SektionsprĂ€sidium hat weder Weisungsbefugnisse noch besondere Vertretungsbefugnisse im Namen von Mobility. Die SektionsprĂ€sidentinnen und SektionsprĂ€sidenten werden fĂŒr die AusĂŒbung ihres Amts pauschal entschĂ€digt. Die Höhe und Art der EntschĂ€digung wird durch den Verwaltungsrat, unter BerĂŒcksichtigung der Sektionsgrösse, festgelegt.